AGB für die Vermietung der Ferienwohnungen „Edersee-Auszeit“

Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen („Gast“) und der Edersee - Auszeit GbR, Auestraße 45, 35066 Frankenberg.

§ 1 Vertragsschluss

Mit der Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages über das von Ihnen ausgewählte Objekt verbindlich an. Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Edersee Touristic, System Touristic oder Premium Portale), schriftlich oder mündlich erfolgen.

Mit der Buchungsbestätigung durch das Buchungsportal kommt das Vertragsverhältnis zustande.

§ 2 Bezahlung

Der vereinbarte Preis ist in Höhe von 20 Prozent bei Buchung zu leisten. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Mietbeginn fällig. 

Leistungen, die zusätzlich erfolgen, also nicht in dem vereinbarten Preis enthalten sind, sind vor Ort bar oder per EC-Karte zu bezahlen.

§ 3 Leistungen und Preise

§ 3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus unseren Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen folgen aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Annahmeerklärung. Die genannten Reisepreise setzen sich zusammen aus den Wochen- und Tagespreisen für das Mietobjekt der entsprechenden Preisperiode (Mietpreis), den Kosten der Endreinigung sowie etwaiger gebuchter Zusatzleistungen - z.B. Zusatzreinigung, Wäschewechsel, Haustierendreinigung - (Reisepreis).

§ 3.2. Soweit in den Leistungsbeschreibungen nicht gesondert ausgewiesen, sind in den aufgeführten Preisen die Kosten für Wäschewechsel und die Zusatzreinigung sowie die Ortstaxe nicht enthalten. Die Ortstaxe ist vor Ort in bar zu entrichten. Das gleiche gilt für Wäschewechsel und Zusatzreinigungen, wenn deren Erbringung nach Vertragsschluss ergänzend vereinbart wird.

§ 3.3. Durch die Buchung über System Touristic oder andere Premiumportale (bspw. HRS) entstehende Provisionskosten sind nicht im vereinbarten Preis enthalten und sind vom Gast zu zahlen.

§ 3.4. Die im Prospekt, auf der Internetplattform oder in der Reisebestätigung genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sportanlagen usw.) sind nicht Bestandteil unserer Leistungspflicht. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser und Elektrizität). Angaben über Wetterverhältnisse stellen ebenfalls keine Zusicherung dar. Eventuell uns treffende Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.

§ 4 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

§ 4.1. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte bis 18:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 16:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

§ 4.2. Ist die Anreise in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben.

§ 4.3. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

§ 4.4. Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

§ 4.5. Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11:00 Uhr aber vor 13:00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13:00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

§ 4.6. Die Räumung Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurde. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

§ 5 Rücktritt und Nichtantritt

§ 5.1. Sie sind bis zum Beginn der Mietzeit zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch oder nehmen Sie das Mietobjekt bei Mietbeginn nicht in Anspruch, so tritt an die Stelle des Anspruchs auf den Mietpreis ein Anspruch auf angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt oder den Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Mietpreis. Dies gilt nicht, sofern wir den Rücktrittsgrund zu vertreten haben oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. 

Zu beachten sind dabei die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die für gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung. Die nach diesen Grundsätzen pauschalisierte Entschädigung beträgt vom Mietpreis bei Rücktritt

  • bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn 100 %
  • ab zwei bis zu vier Wochen vor Reisebeginn 80 %
  • ab vier bis zu acht Wochen vor Reisebeginn 50 %
  • ab acht Wochen 0 %

Mietpreis meint die Miete für die Ferienwohnung. Das bedeutet, bei der Berechnung der pauschalisierten Entschädigung ist der Gast weder vollständig noch anteilig zur Zahlung der Kosten für die Endreinigung sowie etwaiger Zusatzreinigungen und/oder Wäschewechsel verpflichtet. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

§ 5.2. Abweichend davon bleibt es Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein Anspruch in geringerer Höhe entstanden ist.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Gastes/Schlüsselkaution und -verlust

§ 6.1. Der Gast sowie die übrigen Reiseteilnehmer haben das Mietobjekt samt Inventar und die vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Besteht eine Hausordnung so ist diese zu beachten. Insbesondere ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.

§ 6.2. Bei Schlüsselübergabe in Form eines Chips für die Tür zum Mietobjekt ist ein Pfand in Höhe von 50,00 € zu entrichten, welches Sie bei Schlüsselrückgabe zurückerhalten. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend zu melden. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für die Neuerstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§ 6.3. Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Anzahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können wir dem Mietobjekt verweisen oder zusätzlich in Rechnung stellen.

§ 6.4. Die Wohnung ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Die Reinigung der Kücheneinrichtung, des Geschirrs, des Bestecks und der Gläser etc. ist Sache des Gastes. Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil der Endreinigung. Erfolgen diese Reinigungsmaßnahmen bei Abreise nicht oder nicht ordnungsgemäß und entsteht der Reinigungskraft dadurch mehr als für die Endreinigung üblicher Reinigungsaufwand, so trägt der Vertragspartner die dadurch entstehenden Kosten.

§ 6.5. Bei Abreise sind Fenster und Türen ordnungsgemäß zu verschließen und sämtliche Schlüssel abzugeben.

§ 6.6. Verursacht der Gast oder ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, so ist dieser unverzüglich zu melden. Der Gast haftet für alle von ihm und den übrigen Teilnehmer oder von seinen Gästen während der Mietzeit schuldhaft verursachten Schäden.

§ 7 Haustiere und Rauchen

§ 7.1. Das Mitbringen eines Haustieres pro Wohnung, bis zu einer Schulterhöhe von 39 cm, ist in einigen Wohnungen gegen Aufpreis gestattet.

§ 7.2. Rauchen innerhalb des Mietobjektes einschließlich der Balkone und Terrassen ist nicht gestattet.

§ 8 Haftungsbeschränkung

§ 8.1. Die Haftung der Edersee-Auszeit GbR ist für andere Schäden als Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.

§ 8.2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird unbeschadet der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

§ 9 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Über die für den Vertragspartner geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften hat sich der Vertragspartner selbst zu informieren.

§ 10 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für Vertragsabwicklung erforderlich.

§ 11 Schlussbestimmung

§ 11.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

§ 11.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hemfurth. Gerichtsstand für Mietrecht ist Fritzlar. Allgemeiner Gerichtsstand ist Fritzlar.


Gültig ab 01.03.2021